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Lohnsteuerkarten

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Andrea Frankenberger
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015andrea.frankenberger@woerth-am-main.de

Bemerkungen

Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Umstellung auf ELStAM

Die Lohnsteuerkarten werden durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).

Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung steht, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge. Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Es wird auch Ausnahmen geben. Zum Beispiel soll der Arbeitgeber für Ausbildungsverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung die Lohnsteuerklasse I für den Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde legen können.

Nach Protesten gegen das ELENA-Verfahren aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken erklärten am 18. Juli 2011 die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Soziales gemeinschaftlich, das ELENA-Verfahren „schnellstmöglich einzustellen“. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bleibt von dieser Entscheidung jedoch unberührt und wird wie geplant 2012 vollzogen.

Zuständigkeit

Die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale liegt seit 2011 bei den zuständigen Finanzämtern, diese sind zuständig für die Neuausstellung, Änderungen an Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Namen, Kinderzahl und Wohnsitz genauso wie für Eintragung von Frei- und Hinzurechnungsbeiträgen.

Informationen aus dem BayernPortal

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