Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen der Bundeswahlleiterin zur Antragstellung für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
27.11.2024:
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.