25.09.2024
Der Stadtrat hat am 17.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Tannenturms zur Ansiedlung von gastronomischen Verkaufsständen in der Flurabteilung „Mainvorland/Nähe Tannenturm“ beschlossen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 30.09.-31.10.2024 im Rathaus der Stadt Wörth am Main (Luxburgstraße 10, 63939 Wörth a.Main), Zimmer 25, während der Dienststunden (Montag-Freitag 08.00-12.00, Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30-15.30 Uhr, Mittwoch 13.30-18.00 Uhr) öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de/rathaus-service/bauen-in-woerth/tannenturm/ während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geben wir hiervon Kenntnis. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Wörth a.Main Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind dann durch den Stadtrat zu prüfen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlußfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Landratsamt Miltenberg, Stellungnahme vom 19.02.2024
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme vom 31.01.2024
Regierung von Unterfranken, Stellungnahme vom 01.02.2024
Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 02.02.2024
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Stellungnahme vom 30.01.2024
EZV, Stellungnahme vom 26.01.2024
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