Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Tannenturm“
25.09.2024
Der Stadtrat hat am 17.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Tannenturms zur Ansiedlung von gastronomischen Verkaufsständen in der Flurabteilung „Mainvorland/Nähe Tannenturm“ beschlossen.