Friedhof

Anpassung der laufenden Grabplatzgebühren zum 01.01.2023

Die Stadt Wörth a.Main ändert erstmalig alle laufenden Grabplatzgebühren ab dem 01.01.2023. Wenn Sie von der Gebührenanpassung betroffen sind, dann haben Sie zum Jahreswechsel 2022/23 einen Bescheid erhalten. Auf dieser Seite werden noch einmal leicht verständlich die Änderungen erklärt und eventuelle Fragen beantwortet. Im folgenden Schaubild sehen Sie weitere Erklärungen zu den einzelnen Bestandteilen des Bescheides und wie dieser zu verstehen ist. Die Verdeutlichung erfolgt an Hand eines Gebührenbescheides für ein Reihengrab.



Ergänzende Hinweise:

Vorauszahlungen

Grabnutzungsberechtigte die bereits alle Jahre im Voraus gezahlt haben, müssen die entstehende Differenz zukünftig ebenfalls ausgleichen. Wenn die bei der Stadt Wörth hinterlegte Vorauszahlung aufgebraucht wird, erhalten Sie darüber zunächst eine Mitteilung. Es wird empfohlen keine weiteren Vorauszahlungen mehr vorzunehmen und die Gebühr künftig von einem Konto abbuchen zu lassen. -> zum SEPA-Lastschriftmandat


Allgemeine Hinweise:

Rechtsgrundlage:

Die Gebührenänderung beruht auf § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung und tritt aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 19.09.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.

Link zur vollständigen Satzung

Bei Abbuchung:

Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die Anpassung der Gebühr wurde bereits durch die Verwaltung veranlasst.

Überweisungen, Daueraufträge und Barzahlungen:

Sie müssen Ihren Dauerauftrag oder Ihre Überweisung auf den geänderten Gebührenbetrag anpassen, da diese Gebühr laut Satzung ab dem 01.01.2023 für alle gleichermaßen gültig ist.

Gültigkeit des alten Gebührenbescheides:

Der ursprüngliche Bescheid wird durch diesen ersetzt. Der alte Bescheid wird somit ungültig.

Anpassungen der Grabplatzgebühren:

Die Gebührensatzung aus welcher die Grabplatzgebühr resultiert, wird in der Regel alle vier Jahre aufgrund von Neukalkulationen angepasst. Solange Sie im Besitz eines Grabnutzungsrechts sind, werden Anpassungen durchgeführt und Änderungsbescheide erlassen.

Aufgelöste Grabstätten:

Auch wenn die Grabstätte bereits entfernt wurde, werden die geänderten Gebühren geltend gemacht, da das Grabnutzungsrecht weiterhin besteht.

Friedhofsgebühren einmalig einmalig laufend laufend gültig seit:
Grabplatzgebühren (€/Grab) Sarg Urne Sarg Urne
Kindergrab (15 Jahre) 75,00 € 75,00 € 213,75 € 213,75 € 01.01.2023
Kindergrab Sternenkind (15 Jahre) 75,00 € 213,75 € 01.01.2023
Reihengrab (30 Jahre / Urne 15 Jahre) 405,00 € 202,50 € 1.305.00 € 652,50 € 01.01.2023
Familiengrab (30 Jahre / Urne 15 Jahre) 952,50 € 472,25 € 2.902,50 € 1.451,25 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 4-fach (15 Jahre) 1.792,50 € 408,75 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 2-fach (15 Jahre) 1.316,25 € 221,25 € 01.01.2023
Kolumbarium (15 Jahre) 1.728,75 € 408,75 € 01.01.2023
Urnenerdgrab (15 Jahre) 86,25 € 438,75 € 01.01.2023
Urnenerdgrab (anonym) (15 Jahre) 86,25 € 438,75 € 01.01.2023
Friedwaldgrab (15 Jahre) 176,25 € 390,00 € 01.01.2023
Ehrengrabstätten (Reihenerdgrab) (30 Jahre) 2.985,00 € 937,50 € 01.01.2023






Verlängerung Nutzungsrecht (€/Jahr) Sarg Urne Sarg Urne
Kindergrab (10 Jahre) 5,00 € 5,00 € 14,25 € 14,25 € 01.01.2023
Kindergrab Sternenkind (10 Jahre) 5,00 € 14,25 € 01.01.2023
Reihengrab (10 Jahre / Urne 10 Jahre) 13,50 € 13,50 € 43,50 € 43,50 € 01.01.2023
Familiengrab (10 Jahre / Urne 10 Jahre) 31,50€ 31,50 € 96,75 € 96,75 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 4-fach (10 Jahre) 119,50 € 27,25 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 2-fach (10 Jahre) 87,75 € 14,75 € 01.01.2023
Kolumbarium (10 Jahre) 115,25 € 27325 € 01.01.2023
Urnenerdgrab (10 Jahre) 5,75 € 29,25 € 01.01.2023
Urnenerdgrab (anonym) (10 Jahre) 5,75 € 29,25 € 01.01.2023
Friedwaldgrab (10 Jahre) 11,75 € 26,00 € 01.01.2023
Ehrengrabstätte (Reihenerdgrab) (10 Jahre) 99,50 € 31,25 € 01.01.2023






Leichenhausgebühren (€/Benutzung)
Leichenhaus pro Tag 100,00 € 01.01.2023
Aussegnungshalle 246,00 € 01.01.2023






Grabherstellungsgebühren (€/Grabherstellung) Sarg Urne
Kindergrab 138,00 € 91,00 € 01.01.2023
Kindergrab für Sternenkinder 91,00 € 01.01.2023
Reihengrab (1,80 m tief) 338,00 € 91,00 € 01.01.2023
Reihengrab (2,20 m tief) 451,00 € 01.01.2023
Familiengrab (1,80 m tief) 338,00 € 91,00 € 01.01.2023
Familiengrab (2,20 m tief) 451,00 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 4-fach 91,00 € 01.01.2023
Urnenwandgrab 2-fach 91,00 € 01.01.2023
Kolumbarium 91,00 € 01.01.2023
Urnenerdgrab 91,00 € 01.01.2023
Urnenerdgrab (anonym) 91,00 € 01.01.2023
Friedwaldgrab 91,00 € 01.01.2023
Ehrengrabstätten (1,80 m tief) 338,00 € 91,00 € 01.01.2023
Ehrengrabstätten (2,20 m tief) 451,00 € 01.01.2023
Zuschläge (bei Bestattungen außerhalb der üblichen Bestattungszeiten) 10 % 10 % 01.01.2023






Sonstige Gebühren
Sargträger (4 Sargträger) 146,00 € 01.01.2023
Bestattungsservice (€/Benutzung)
- Erdbestattungen 133,00 € 01.01.2023
- Urnenbestattungen 112,00 € 01.01.2023
Regiearbeiten (je angefangene 15 Minuten)
- Abräumen des Grabplatzes 14,10 € 01.01.2023
- unvorhergesehne Arbeiten 14,10 € 01.01.2023






Verwaltungsgebühren
a) für eine Bestattung inkl. der Leistung nach Buchst. b) und c) 130,00 € 01.01.2023
b) für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes nach § 13 FrS 26,00 € 01.01.2023
c) für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts nach § 14 FrS 26,00 € 01.01.2023
d) für die Erlaubnis nach § 17 Abs. 1 FrS, ein Grabmal oder eine sonst. baul. Anlage errichten zu dürfen 52,00 € 01.01.2023
e) für die Erlaubnis nach § 20 Abs. 4 FrS, ein Grabmal oder eine sonst. baul. Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen 26,00 €   01.01.2023
f) für die Erlaubnis nach § 29 Abs. 1 FrS, die Exhumierung um Umbettung von Leichen und Urnen vornehmen zu dürfen 130,00 € 01.01.2023

Friedhof

Friedhof

Landstr. 2
63939 Wörth a.Main
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09372 9893-15
Fax: 09372 9893-40

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.