Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Mainvorland, Nähe Tannenturm“
25.01.2024:
Der Stadtrat hat am 17.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Tannenturms zur Ansiedelung von gastronomischen Verkaufsständen in der Flurabteilung „Mainvorland, Nähe Tannenturm“ beschlossen.