Stadtverwaltung

Passwesen

Ausweispflicht innerhalb Deutschlands

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig und müssen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Personalausweis oder Reisepass ist auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde vorzulegen. Verstöße gegen die Ausweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Passpflicht bei Reisen ins Ausland

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Auslandsreisen mit Kindern

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, solange das Kind auf dem verwendeten Bild noch erkennbar ist. Daraus ergibt sich, daß ab dem Zeitpunkt nur noch ein Personalausweis oder Reisepaß ausgestellt wird. Für die Beantragung wird ebenfalls ein aktuelles digitales Lichtbild benötigt.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andrea Frankenberger
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015andrea.frankenberger@woerth-am-main.de
Tanja Ludwig
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015tanja.ludwig@woerth-am-main.de
Jutta Nees
Sachbearbeiterin
09372 9893-1109372 9893-4015jutta.nees@woerth-am-main.de

Informationen aus dem BayernPortal

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