Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit (auf Wunsch) und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?   

Was kostet die Dienstleistung?

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- Euro.

An wen sollte ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?

Eheschließung / Lebenspartnerschaft

 

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.