06.02.2026
Beantragung und Versand der Briefwahlunterlagen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden inzwischen verteilt. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Briefwahlunterlagen anzufordern, möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:
- bitte kreuzen Sie auch die Stichwahl an
- evtl. Zustelladresse angeben (falls Sie sich im Urlaub, Kur, ect. befinden), siehe unten
Mit der Bekanntmachung vom 27.07.2025 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Az-B1-1367-3-39) mit daß in § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO der Tag für die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag) neu festgelegt wurde.
Dies bedeutet, daß die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 versandt bzw. heraus gegeben werden können.
Wir bitten um Beachtung und möchten Sie bitten, von Rückfragen zur Versendung der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Vielen Dank
Ihr Wahlamt
Kategorien: Das Wahlamt informiert