Bekanntmachung des Wahlamtes - Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

08.01.2026
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl

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[x]     des Gemeinderats /Stadtrats,  
[x]     der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters/der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters,
[x]     des Kreistags
[x]     der Landrätin oder des Landrats 

am Sonntag, 08. März 2026

1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. 

2.
Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:

Nr. des Eintragungsraumes Anschrift des Eintragungsraumes  Eintragungszeiten barrierefrei ja/nein
13 + 15 Rathaus, Luxburgstr. 10, 63939 Wörth a.Main

Mo – Fr 08 – 12 Uhr
Mi 13.30 – 18 Uhr

  ja
13 Rathaus, Luxburgstr. 10, 63939 Wörth a.Main

Mi 14.01.26 bis 20 Uhr
Mo 19.01.26 bis 18 Uhr

  ja
 15 Rathaus, Luxburgstr. 10, 63939 Wörth a.Main 

Sa 17.01.26 10 – 12 Uhr

   ja

3.
Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Stadt eintragen.

4.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf

Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

gez. Lenk
Wahlleiter

 

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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