17.10.2025
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2025 die erste Änderung des Bebauungsplanes „Schloßquartier“ beschlossen.

Im Baufeld 6 sollen dabei die Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Tagespflegeinrichtung bauleitplanerisch optimiert werden. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 27.10. – 28.11.2025 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Begründung zum Entwurf - 1. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schloßquartier"
Bebauungsplan "Schloßquartier" - 1. Änderung
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