08.09.2023
Selbstablesung der Wasseruhren zur Abrechnung
der Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren 2022/2023

Wichtige Information der Stadtkämmerei Wörth a.Main:
Selbstablesung der Wasseruhren zur Abrechnung der Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren 2022/2023
Wie auch im vergangen Jahr sollen Sie die Hauptwasserzähler in der Zeit
vom 15. September 2023 bis zum 04. Oktober 2023
selbst ablesen. Sie bekommen hierzu Anfang/Mitte September einen Ablesebrief von der Stadtverwaltung zugestellt. Bitte tragen Sie Ihren Zählerstand (5-stellig) gewissenhaft ein und geben Sie den Ablesebrief an uns zurück. Der maßgebliche Zählerstand ist bis spätestens
04. Oktober 2023
- schriftlich mittels Ablesebrief
- über das Bürgerserviceportal
- den QR-Code oder
- per E-mail an jens.doleschal@woerth-am-main.de
(mit Zählerstand, Zählernummer, Ablesedatum und Verbrauchsstelle) mitzuteilen; andernfalls wird der Wasserverbrauch unter Berücksichtigung bekannter Tatsachen geschätzt und verbindlich abgerechnet. Auf Ihre insoweit nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (§ 15 BGS/WAS) bestehenden Mitwirkungspflichten sowie auf die insoweit einschlägigen Bußgeld- und Straftatbestände der Abgabegefährdung, der leichtfertigen Abgabeverkürzung und der Abgabehinterziehung (Art. 16, 15 und 14 KAG) wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Übrigen bitten wir Sie, die Gartenwasseruhren vor Frosteintritt zu entfernen, da Zählerwechsel aufgrund von Frostschäden in Rechnung gestellt werden müssen.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Doleschal unter Tel. 09372/9893-37 zur Verfügung.
Bitte nur den Ablesebrief ausfüllen – Beispiel für Ihren Wasserzähler:
ebenfalls wichtig:
Ablesedatum
Unterschrift
Kundennummer oder Verbrauchsstelle
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