Zweite Änderung des Bebauungsplans „Untere und Obere Meister“

08.03.2026
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Untere und Obere Meister“ beschlossen. Damit sollen im Sinne der städtebaulichen Nachverdichtung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer Wohnhäuser entlang der Landstraße geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 09.03. bis 08.04.2026 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Luxburgstraße 10, Zimmer 25, eingesehen werden.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung "Untere und Obere Meister"

Begründung zur 2. Änderung "Untere und Obere Meister"

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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