Stadtverwaltung

Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit (auf Wunsch) und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?   

Was kostet die Dienstleistung?

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- Euro.

An wen sollte ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?

Eheschließung / Lebenspartnerschaft

 

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