Auf dieser Seite erhalten Sie immer die neusten Infos und Maßnahmen der Stadt Wörth!
Allgemeine Informationen
Um die Bürgerinnen und Bürger stets auf dem Laufenden zu halten, hat das Landratsamt Miltenberg weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. Diese werden ständig aktualisiert (scrollen Sie auch bitte immer bis zum Ende dieser Seite, auch dort finden Sie weitere Neuigkeiten).
13.04.2021 Impfangebot des Landratsamtes Miltenberg
08.03.2021 Corona-Pandemie: Geltungsbereich der inzidenzabhängigen Regelungen
05.03.2021 Begründung der Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung
05.03.2021 Begründung zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung
05.03.2021 Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
25.02.2021 Verlängerung von Maßnahmen anläßlich der Corona-Pandemie
29.01.2021 Zulassung von Wechselunterricht an Schulen
24.02.2021 Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie - Regelungen für Pflegeeinrichtungen
15.01.2021 Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten
17.12.2020 Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie
08.12.2020 Corona-Pandemie: Feststellung der Katastrophe in Bayern
05.11.2020 Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
28.10.2020 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
20.10.2020 aktualisiertes Hygienekonzept Beherbergung
20.10.2020 aktualisierts Hygienekonzept Gastronomie
18.09.2020 Rahmenhygienekonzept Sport
09.09.2020 Verlängerung von Maßnahmen anläßlich der Corona-Pandemie
25.06.2020 Rahmenhygienekonzept Sport
26.05.2020 aktualisiertes Hygienekonzept Gastronomie
25.05.2020 Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
14.05.2020 Hygienekonzept Gastronomie
05.04.2020 Fragen und Antworten zum Coronavirus, beantwortet durch das Bayerische Staatsministerium und Katastrophenschutz.
02.04.2020 Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mitgeteilt, dass das Bundesprogramm Soforthilfe Corona in Fällen bis einschließlich 10 Mitarbeiter künftig das Bayerische Soforthilfeprogramm weitestgehend ersetzt. In diesen Fällen müssen die Antragsteller in Zukunft nicht mehr auf ihr Privatvermögen zurückgreifen. Sprich: Antragsteller mit maximal 10 Mitarbeitern müssen künftig keine privaten liquiden Mittel mehr einsetzen.
Darüber hinaus hat der Ministerrat am 1. April 2020 beschlossen, die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen, um im Verwaltungsvollzug einen Gleichlauf der beiden Programme zu gewährleisten.
Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
24.03.2020 Weitere Informationen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind unter diesem Link zu finden:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf
23.03.2020 Positivliste, welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen? Stand: 22.03.2020
23.03.2020 Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Allgemeinverfügung des Bayerisches Staatsministerium des Innern
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat übersichtlich zu allen wichtigen Fragen rund um das Coronavirus die Antworten zusammengestellt:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Weitergehende Informationen finden Sie ebenfalls beim Robert Koch-Institut (RKI)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.htm
Weitergehende Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/covid_uebersicht.htm
Seite der Bayerischen Staatsregierung
Zusammenfassung wichtiger Links auf der Seite der Regierung von Unterfranken
www.SoforthilfeCorona-MIL-Landkreis@reg-ufr.bayern.de
Informationen des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Schutzmaßnahmen finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Wichtige Informationen des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Coronavirus:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/
Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache
https://www.mdr.de/nachrichten-leicht/informationen-zum-corona-virus-100.html
Folgende Merkblätter empfehlen wir Ihnen:
Infektionen vorbeugen:
Die wichtigsten Hygienetipps (pdf)
Hygiene advice in English, Turkish, Arabic, French and Russian
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hygiene-advice-1730352
Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen (pdf)
Folgende Service-Telefone stehen Ihnen zur Verfügung:
Für Bürgerinnen und Bürger mit Erkältungssymptomen ist die 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr erreichbar.
Für besorgte Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an die sich diese mit ihren Fragen wenden können: 09131 6808-5101
Einkaufshelfer gesucht!
Geänderte Öffnungszeiten der Gewerbe in Wörth finden Sie auf der Seite des Gewerbering Wörth
Gemeinsam stark Aktion: Regional suchen und einkaufen! www.meine-news.Guide
Sowohl die Suche als auch das Einstellen gewerblicher Informationen ist für regionale Unternehmen, Bürger als auch Initiativen vollkommen kostenfrei.
https://www.churfranken.de/suchen-buchen/regional-online-einkaufen/
Solidarisch shoppen leicht gemacht
Manche mögen uns in Churfranken schon immer ein wenig stur finden. Dafür halten wir wenn es ernst wird aber genauso unbeirrbar zusammen.
Gemeinsam mit dem Landratsamt Miltenberg starten wir vom Churfranken e.V. deshalb eine Hilfsaktion, die sowohl unseren Mitbürgern als auch dem regionalen Einzelhandel in Corona-Zeiten zugute kommt: wir stellen auf unserer Website allen eine Plattform zur Verfügung, die ihre Produkte zu Ihnen nach Hause liefern oder schicken - egal ob Sie bei uns Mitglied sind oder nicht.
So brauchen Kunden für alle digitalen Einkäufe nur noch über eine "Sammelstelle" zu gehen, die Ihnen alle Optionen präsentiert. Und die Anbieter multiplizieren die Reichweite für ihre Angebote durch einen gemeinsamen "Marktplatz".
Wir wollen damit nicht nur die Ansteckungsgefahr reduzieren, sondern auch die schwierige Situation der Unternehmen erleichtern, denen mit jeder einzelnen Bestellung geholfen ist.
Bevor Sie also in Zukunft auf Amazon klicken, klicken Sie doch erstmal auf churfranken.de. Und denken Sie immer daran: was es an churfränkischen Produkten und Genüssen gibt, finden Sie so ohnehin nirgendwo sonst.
Und darauf sind wir stolz.
Beratung zu Soforthilfen
An diesem Donnerstag (02.04.2020) startet im Landratsamt Miltenberg ein neues Beratungsangebot zu den Soforthilfen des Freistaates und des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen. Dieses Telefon ist erreichbar unter der Nummer 09371 / 501-320 zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr. Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Corona-Bürgertelefon:
09371 / 501-700 (werktags 8 bis 16 Uhr, Donnerstags bis 18 Uhr, Samstags und Sonntags 10 - 16 Uhr). Info auf www.landkreis-miltenberg.de
Um Unternehmen und Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und zu sichern, wurde seitens Bund und Land ein weitreichendes Stabilisierungsprogramm aufgelegt:
- Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
- Bayerischer Schutzschirm mit dem Ziel, die Liquidität zu erhalten
- Die LfA erhält einen Bürgschaftsrahmen von 500 Mio. Euro für Kredite für die normalen Banken; Ausfallbürgschaften werden erhöht.
- Der gegründete Bayernfonds bietet dem Staat die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen und diese vor einem drohenden Bankrott zu bewahren. Somit kann der Betrieb am Laufen gehalten werden. Nach einer gewissen Zeit kann sich der Staat wieder zurückziehen.
- Es wird eine Soforthilfe für Betriebe geben, die unmittelbar in Not geraten. Dazu gehören Betriebe aus dem Gastro- und Tourismusbereich, aus dem Handel und auch für alle Kulturschaffenden. Diese Soforthilfen richten sich in allererster Linie an Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern. Zwischen 5.000 und 30.000 Euro können unbürokratisch beantragt werden. Das Antragsformular ist über das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft abrufbar.
Wichtige Telefonnummern:
Bayerischen Wirtschaftsministerium: 089 / 2162-2101
LfA-Förderberatung: 089 / 2124 - 1000
Bürgschaftsbank Bayern: 089 / 545857 – 0
Weiterführende Links:
Hilfe für Künstler: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ und https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Sparkasse und Raiffeisenbank haben für Ihre Kunden einige Informationen auf ihren Internetseiten zusammengefasst:
Sparkasse:
https://www.s-mil.de/de/home/aktionen/informationen-zum-coronavirus.html?n=true&stref=opener
Raiffeisenbank: