Stadtverwaltung

Kirchenaustritte

Kirchenein- und -austritt

Ein Kirchenaustritt muss in Bayern persönlich beim Standesamt erklärt werden.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeine zu erklären.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, sowie eine Geburtsurkunde (Ledige), mit.
Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich noch eine Abl. des Heiratseintrages mitbringen.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus vom 8. März 2007

Was kostet die Dienstleistung?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35 € (25 € für den Kirchenaustritt und 10 € für die Austrittsbescheinigung).
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

An wen sollte ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2011 berücksichtigt werden kann, ist dieser auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 (die auch für das Jahr 2011 gültig ist) durch Ihr Wohnsitzfinanzamt zu vermerken.

Ab dem Jahr 2012 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der – von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten – elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.

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