Änderung des Bebauungsplanes „Untere und Obere Meister“ – Änderungsbeschluß und Öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren

29.11.2019
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes „Un-tere und Obere Meister“ beschlossen.

Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6010/1 geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 13a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 09.12.2019 bis 17.01.2019 öffentlich aus. Der Bebau-ungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 6, eingesehen werden.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de  während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Untere und Obere Meister" - Begründung

Bebauungsplanänderung "Untere und Obere Meister" - Aufstellungsbeschluß

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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