22.11.2021
Der Stadtrat hat am 15.03.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die die Errichtung eines Windenergieparks mit bis zu fünf Anlagen im Stadtwald geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Das Planungsgebiet ist in folgendem Übersichtsplan umrandet dargestellt:
Die Stadt Wörth a.Main führt für den Entwurf zur des Flächennutzungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Der Planentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Beteiligungszeitraumes einzusehen.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 30.12. 2021. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Wörth a. Main, 19.11.2021
A. Fath-Halbig
Erster Bürgermeister
Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationszone Windpark Wörth“ - Erläuterungsbericht
Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationszone Windpark Wörth“ - Karte
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