25.01.2024
Der Stadtrat hat am 17.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Tannenturms zur Ansiedelung von gastronomischen Verkaufsständen in der Flurabteilung „Mainvorland, Nähe Tannenturm“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Wörth a. Main führt für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 26.02.2024. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Wörth a.Main, 22.01.2024
A. Fath-Halbig
Erster Bürgermeister
Planunterlagen:
Flächennutzungsplan - Sondergebiet Tannenturm
Begründung Flächennutzungsplan - Sondergebiet Tannenturm
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