12.10.2020
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Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Röllingsgraben“
Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
Der Stadtrat hat am 23.01.2019 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Umspannwerks des EZV in der Flurabteilung „In dem Röllingsgraben“ beschlossen
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit Erläuterungsbericht in der Zeit vom 12.10.-13.11.2020 im Rathaus, Zimmer 25, öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geben wir hiervon Kenntnis. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Wörth a. Main Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind dann durch den Stadtrat zu prüfen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlußfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Landratsamt Miltenberg, Stellungnahme vom 24.09.2019
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme vom 30.09.2019
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert