13.02.2020
Sollten im Rahmen von Arbeiten und Tätigkeiten der Waldbewirtschaftung tote Wildschweine aufgefunden werden, ist folgendermaßen mit solchen Verdachtsfällen umzugehen:
- Fund nicht berühren, bewegen oder verbringen
- Unverzülglich Verständigung der zuständigen Veterinärverwalung am jeweiligen Landratsamt
- Unterstützung der Veterinäre beim Auffinden der Kadaver
- Die Beprobund und alle weiteren Schritten werden durch die Veterinäre veranlaßt
- Die Feststellung und Kommunikation, job es sich bei einem Verdachtsfall letzendlich um die Afrikanische Schweinepest handelt, obliegt ausschließich der Veterinärverwaltung
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