29.10.2020
Inkrafttreten der Maßnahmen ab 2. November
Schulen und Kindergärten bleiben offen.
Kontakte
· Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
· Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen) erlaubt.*
· Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten.
· Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
Freizeit
· Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
· Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
· Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
*Gilt ab sofort.
Betriebe
· Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Kneipen etc. Take-Away und Lieferung bleiben erlaubt.
· Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
· Der Groß-und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.
Hilfsmaßnahmen
· Geplant sind außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen/Einrichtungen in Höhe von bis zu 10 Mrd. Euro.
· Die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden verlängert und die Konditionen verbessert
Auf Grund der aktuellen Situation und zum Schutze aller bitten wir um Terminabsprache bei Rathausangelegenheiten!
Sie benötigen hilfe bei der Erledigung ihrer Einkäufe?
(z.B. Risikogruppe oder quarantäne)
Sie wollen teil des Teams der Einkaufshelfer sein?
Melden Sie sich!
09372/8734 Oder 0176/23 20 38 19 (auch SMS/WhatsApp)
Das Team der Wörther Einkaufshelfer hilft ihnen Gerne!
Eine Aktion des „Wörther Herz“
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert