Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbades Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ

31.05.2019
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ- für das Haushaltsjahr 2019

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg –KVÜ-

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ- für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund des Art. 26 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg -KVÜ- folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                       1.196.100,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                              20.000,00 Euro
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht geplant.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

§ 5
Eine Umlage nach § 21 c der Verbandssatzung wird nicht erhoben.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Obernburg, 13.03.2019
Zweckverband für Kommunale
Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ –

gez.                                       

Dietmar Fieger,
Verbandsvorsitzender 

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen wurde nach rechtsaufsichtlicher Behandlung mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 30.04.2019, Aktenzeichen 121-9412.3, ohne Beanstandungen zurückgegeben.

Der Haushaltsplan samt Anlagen kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung -KVÜ-, Lindenstraße 32, 63785 Obernburg während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auf die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bereitgehalten.

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