Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßquartier“ - Aufstellungsbeschluss und Vorgezogene Bürgerbeteiligung

22.02.2024
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schloßquartier“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Fortentwicklung des früheren Betriebsgeländes der Fa. SAF (Landstraße 23 a) geschaffen werden.

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In seiner Sitzung am 20.09.2023 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 26.02. bis 02.04.2024 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Mittwoch 08.00-12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr) im Rathaus, Luxburgstraße 10, Zimmer 25, eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlußfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnische Untersuchung
Geotechnische Erkundung
Stellungnahmen aus der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.woerth-am-main.de/rathaus-service/bauen-in-woerth/schlossquartier/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wörth a. Main, 23.02.2024
A. Fath-Halbig
Erster Bürgermeister

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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