05.07.2023
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.05.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Tannenturm“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von mehreren Gastronomieeinheiten mit Sitzmöglichkeiten außerhalb der Altstadt, zwischen Mainradweg und Tannenturm geschaffen werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Wörth a. Main führt für den Entwurf des Bebauungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir während des Auslegungszeitraumes vom 07.07.2023 bis zum 06.08.2023. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Bebauungsplan Sondergebiet Tannenturm
Begründung Sondergebiet Tannenturm
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