12.10.2020
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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Umspannwerk“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Umspannwerks im Bereich „In dem Röllingsgraben“ an der Gemarkungsgrenze gegen Trennfurt geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 12.10.-13.11.2020 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung (einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplanung) kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Landratsamt Miltenberg, Stellungnahme vom 23.09.2019
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme vom 30.09.2019
Umweltbericht
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