Auslegung Erlaubnisbescheid

11.11.2019
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet „Weidenhecken“ in den Main; Auslegung des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides

Mit Bescheid vom 15.04.2019 hat das Landratsamt Miltenberg der Stadt Wörth a.Main die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Industriefgebiet „Weidenhecken“ in den Main erteilt.

Die Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2039 und wurde mit Auflagen und Bedingungen erteilt. Der Erlaubnis Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 04.-19.11.2019 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Luxburgstraße 10, Wörth a.Main, Zimmer 6 öffentlich aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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