24.09.2021
Rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Wörth a.Main
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Wörth a.Main vom 05.12.2019 festgesetzten Grund- und Verbrauchsgebühren werden zum 01.10.2021 entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der endgültigen Berechnung festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen der Gebührensätze erst nach dem 01.10.2021 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch rückwirkend zum 01.10.2021 erfolgen muss.
Rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wörth a.Main
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wörth a.Main vom 05.12.2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.10.2020 festgesetzten Grund- und Einleitungsgebühren werden zum 01.10.2021 entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grund- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der endgültigen Berechnung festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen der Gebührensätze erst nach dem 01.10.2021 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch rückwirkend zum 01.10.2021 erfolgen muss.
Kategorien: Kämmerei