Bekanntmachung über die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wörth a. Main im Bereich „Ringelgraben“ und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „WIKA-Parkdeck“

26.07.2019
Mit Bescheid vom 04.07.2019, Nr. 51-6100-FNP-6-2019-1 hat das Landratsamt Miltenberg die Ände-rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wörth a. Main für das Gebiet „Ringelgraben“ im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „WIKA-Parkdeck“ genehmigt.

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Mit Bescheid vom 04.07.2019, Nr. 51-6100-FNP-6-2019-1 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wörth a. Main für das Gebiet „Ringelgraben“ im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „WIKA-Parkdeck“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Wörth a. Main, Luxburgstraße 10, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags 08.00-12.00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags auch 13.30-16.00 Uhr, mittwochs auch 13.30-18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Wörth a. Main geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Wörth a. Main, 26.07.2019
A. Fath
Erster Bürgermeister

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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