16.02.2021
Die elf häufigsten Fragen zum Impfen gegen Corona
1. Registrierung: Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?
Zuständig ist das Impfzentrum des Landkreises, zu dem Ihr Wohnsitz oder der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts gehört. Das gilt selbst dann, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen ist. Es gibt aktuell drei Wege zur Vereinbarung eines Impftermins: Die Anmeldung erfolgt bevorzugt online. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung eine persönliche E-Mail-Adresse benötigen. Diese kann von bis zu fünf Personen verwendet werden. Zur Registrierung gelangen Sie unter www.impfzentren.bayern. Falls Sie sich auch mit Unterstützung durch Freunde und Familie nicht online registrieren können, steht Ihnen die Registrierung über die Hotline des Landkreises Miltenberg zur Verfügung. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 9 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 09371 501-750. Sie können auch die bundesweite Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Sie werden dann direkt mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum verbunden.
2. Terminvereinbarung: Wann werde ich geimpft?
Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie unter Berücksichtigung Ihrer Personen- und Gesundheitsdaten mittels eines bayernweit einheitlichen Programms (BayIMCO) priorisiert. Das örtlich zuständige Impfzentrum kann keinen Einfluss auf die Priorisierung und den Zeitpunkt der Impfung nehmen. Sobald Sie entsprechend Ihrer Einstufung zur Impfung anstehen, erhalten online registrierte Bürgerinnen und Bürger automatisch eine Aufforderung zur Vereinbarung eines Termins. Sollten Sie sich telefonisch registriert haben, werden Sie über Telefon zur Terminvereinbarung kontaktiert.
3. Welche Unterlagen benötige ich zum Impftermin?
Für die Anmeldung benötigen Sie einen amtlichen Licht-bildausweis und Ihren Impfausweis, sofern vorhanden. Um den Ablauf vor Ort zu erleichtern, bitten wir Sie, einen Impfbogen und das jeweils passende Aufklärungsmerkblatt (www.stmgp.bayern.de - QR-Codes zum Download siehe Info-Kasten) ausgefüllt zur Impfung mitzubringen.
Bei Personen, die wegen ihres Berufes, wegen einer Erkrankung oder wegen sonstiger besonderer Umstände zur Impfung berechtigt sind, muss zusätzlich ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Hierzu eignen sich nach § 6 IV Coronavirus-Impfverordnung
(CoronaImpfV) unter anderem
· bei Arbeitnehmern eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers
· bei Selbstständigen im medizinischen Bereich zum Beispiel ein Nachweis der Mitgliedschaft im jeweiligen Dachverband, ein Nachweis der Zulassung durch die Pflegekasse, eine Bestätigung einer Einrichtung, in der die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, oder ein vergleichbares Dokument
· zum Nachweis einer relevanten Erkrankung ein ärzt-liches Attest, bei Diabetikern mit Angabe des letzten HbA1c-Wertes
· zum Nachweis anderer Umstände, die zur Impfberechtigung führen, entsprechend vergleichbare Dokumente
4. Gemeinsame Impftermine: Kann ich mit meinem Partner/meiner Partnerin einen gemeinsamen Termin vereinbaren?
Das Landratsamt Miltenberg hat keinen Einfluss auf die Priorisierung der Impflinge innerhalb des bayernweit einheitlichen Programms und kann daher keine impfwilligen Bürgerinnen und Bürger zur Terminvereinbarung vorschlagen. Deshalb können derzeit keine gemeinsamen Partnertermine vereinbart oder ortsbezogene Gruppen gebildet werden.
5. Erstimpfung: Wo werde ich geimpft?
Zu Ihrer ersten Impfung begeben Sie sich mit den oben genannten Unterlagen zum vereinbarten Termin zum Impfzentrum des Landkreises Miltenberg an der Helios-Klinik in der Breitendieler Straße 32, 63897 Miltenberg. Parkmöglichkeiten befinden sich entlang der Straße „Im Bruch“ im rückwärtigen Bereich der Klinik. Das Impfzentrum ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Buslinien 81 und 86 (Fahrpläne finden Sie unter www.vab-info.de) – erreichbar. Der Eingang zum Impfzentrum befindet sich an der Stirnseite des Containerbaus. Dort melden Sie sich mit den oben aufgeführten Unterlagen am Check-In an.
6. Impfvorgang: Wie läuft die Impfung ab?
Nach der Anmeldung am Check-In des Impfzentrums klärt Sie ein/e Arzt/Ärztin im Wartebereich über die Impfung auf, anschließend können Sie Fragen stellen. Zur Wahrung der Diskretion stehen separate Räume bereit. Sofern vor Ort keine Gegenanzeigen festgestellt werden, erhalten Sie in der Impfkabine nach Beantwortung weiterer Gesundheitsfragen Ihre erste Coro-
na-Schutzimpfung. Danach sollten Sie im Nachbeobach-tungsbereich mindestens fünf bis 15 Minuten verweilen, um mögliche Reaktionen des Körpers beobachten zu können.
7. Impfstoff: Was wird aktuell verimpft?
Derzeit werden Impfstoffe der Firmen BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZeneca verwendet. Die Impfstoffe von BioNTec/Pfizer sowie Moderna enthalten einen kleinen Teil der Erbinformation des Coronavirus in Form von messenger-Ribonukleinsäure (kurz mRNA). Bei dem AstraZeneca-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Vektor-Impfstoff, das heißt die Informationen des Corona-Virus werden mit Hilfe eines ungefährlichen und nicht vermehrungsfähigen zweiten Virus in die Körperzellen gebracht. Beide Technologien führen dazu, dass der Körper lernt, die Merkmale des Coronavirus zu erkennen und Abwehrkräfte dagegen aufzubauen. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Aufklärungsmerkblättern, die Sie bitte aufmerksam durchlesen und unbedingt ausgefüllt zum Impftermin mitbringen. Die Aufklärungsmerkblätter für mRNA-Impfstoffe und für Vektorimpfstoffe finden Sie hier: www.rki.de (QR-Codes zum Download siehe Info-Kasten). Da die genannten Impfstoffe jeweils für verschiedene Altersklassen empfohlen werden, regelt § 2 II der Coronavirus-Impfver-ordnung, wer welchen Impfstoff erhält. Demnach werden Menschen zwischen 18 und 65 Jahren vorrangig mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft, während Personen über 65 Jahren vorrangig mit den Präparaten von BioNTec/ Pfizer oder Moderna versorgt werden. Abweichungen hiervon sind aus organisatorischen oder individuellen Gründen möglich. Leider sind wir bei der derzeitigen Knappheit an Impfstoffen nicht in der Lage, jedem das Präparat anzubieten, das er bevorzugen würde.
8. Zweitimpfung: Warum und wann werde ich ein zweites Mal geimpft
Um einen ausreichenden Impfschutz sicherzustellen, empfehlen alle drei Hersteller eine Zweitimpfung. Wann diese stattfinden soll, ist abhängig vom Impfstoff, welcher bei der Erstimpfung zum Einsatz kommt. Dabei liegt der Abstand je nach Hersteller zwischen drei und zwölf Wochen. Ihren persönlichen Termin zur Zweitimpfung vereinbaren Sie in der Regel gemeinsam mit Ihrem ersten Impftermin.
9. Dezentrales Impfen: Kann ich auch außerhalb des Impfzentrums geimpft werden?
Aus logistischen Gründen sind Einzelimpfungen zuhause nur in besonderen Einzelfällen möglich. Wenn eine pflegebedürftige Person mit Hilfe in einen Rollstuhl mobilisiert werden kann, besteht die Möglichkeit, für den Transport ins Impfzentrum einen Krankenfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Sofern Ihr Hausarzt einen Transportschein hierfür ausstellt, werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Für Menschen, die auch mit qualifizierter Unterstützung und Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Tragestuhl, etc. das Bett nicht verlassen können, werden Einzelimpfungen durch mobile Teams zuhause in Zukunft möglich sein. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter 09371-501750.
10. Covid-19-Erkrankung: Werde ich trotz Erkrankung geimpft?
Bürgerinnen und Bürger, welche kürzlich an einer labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Erkrankung litten, werden nicht ohne weitergehende Abklärung geimpft. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie mit einem Arzt - in der Regel dem Hausarzt, nicht aber dem impfenden Arzt - die Voraussetzungen zur Impfung abklären. Sofern Ihr behandelnder Arzt bestätigt, dass die Impfung trotz der durchgemachten Infektion erforderlich ist, können Sie einen Termin zur Erstimpfung vereinbaren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Körper keine ausreichende Immunantwort ausgebildet hat. Das Attest müssen Sie zur Impfung im Original vorlegen. Sofern die Covid-19-Erkrankung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt, kann die Impfung nach aktueller Empfehlung des Robert-Koch-Institutes auch ohne weitere Begründung stattfinden. In diesem Fall benötigen wir kein Attest, sondern es genügt ein Nachweis des Erkrankungsdatums, z.B. durch Vorlage des damaligen Testergebnisses.
11. Was passiert mit Impfdosen, die am Tagesende übrig sind? Kann ich abends vorbeikommen und mich impfen lassen, wenn etwas übrig ist?
Tatsächlich kommt es gelegentlich vor, dass am Ende eines Tages einzelne Impfdosen übrig sind, z.B. weil jemand zu seinem Termin nicht erschienen ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnte. Solche Impfdosen können wir aus organisatorischen Gründen nur Menschen anbieten, die prinzipiell berechtigt sind, geimpft zu werden und die bereits in BayIMCO für einen Impftermin registriert sind. Für diese schalten wir abends kurzfristig weitere Impftermine frei. Online registrierte Personen erhalten dann eine E-Mail mit dem Angebot, einen kurzfristigen Termin am selben Tag zu buchen. Sofern Sie auch kurzfristig in der Lage wären, abends zu einer Impfung im Impfzentrum Miltenberg zu erscheinen, kann es sich also lohnen, das E-Mail-Postfach im Tagesverlauf zu beobachten. Wir bitten um Verständnis, dass eine telefonische Benachrichtigung für diese Fälle nicht möglich ist.
Wichtige Fragen zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff: www.landkreis-miltenberg.de
Bitte denken Sie bei Ihrem Impftermin an folgende Unterlagen:
· amtlicher Lichtbildausweis
· Impfpass, sofern vorhanden
· ausgefülltes Aufklärungsmerkblatt, siehe Frage 7
· ggf. Nachweise zur Impfberechtigung, siehe Fragen 3 und 10
Kategorien: Das Landratsamt Miltenberg informiert