30.01.2026
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Stadt Wörth a. Main
die Änderungdes Bebauungsplans Schlossquartier
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.12.2025 beschlossen, nach § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplans Schlossquartier erneut verkürzt auszulegen und im Internet zu veröffentlichen sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde eine Änderung der Darstellung im Entwurf erforderlich.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Schlossquartier für den Geltungsbereich mit den Fl.-Nrn: 303 und 303/5 und die Begründung werden im Internet unter www.woerth-am-main.de vom 30.01.2026 bis einschließlich 16.02.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten (Auslegung der Unterlagen) im Rathaus, Zimmer 25, Anschrift: Luxburgstraße 10, während folgender Zeiten Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr und Mi.: 13:30 – 18:00 Uhr bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an postmaster@woerth-am-main.de, und bei Bedarf in Textform an Luxburgstraße 10, 63939 Wörth a. Main oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Schlossquartier unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Schlossquartier nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.woerth-am-main.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können.
Entwurf Bebauungsplan Schlossquartier 1. Änderung
Begründung Bebauungsplan Schlossquartier 1. Änderung
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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