Erste Änderung des Bebauungsplanes „Bahnstraße“ – Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren

26.07.2021
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2021 die erste Änderung des Bebauungsplanes „Bahnstraße“ beschlossen.

Der Bebauungsplan „Bahnstraße“ der Stadt Wörth a. Main aus dem Jahr 1982 hat eine Verdichtung der Bebauung auf den Grundstücken Bahnstraße 8 und 9 sowie Bergstraße 4 vorgesehen, die teilweise in Form von freistehenden Gebäuden, teilweise mit Reihenhäusern erfolgen sollte. In der Nähe der Bahnstraße war ein Garagenhof vorgesehen. Die der Planung zugrundeliegenden Bauabsichten sind jedoch nicht verwirklicht worden. Nun sollen die neuen städtebaulichen Vorgaben eine möglichst freie Entwicklung und Überplanung der einzelnen Grundstücke ermöglichen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 26.07.-27.08.2021 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bebauungsplan.pdf

Begründung.pdf

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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