Hilfestellung für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende

18.03.2020
Um Unternehmen und Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und zu sichern, wurde seitens Bund und Land ein weitreichendes Stabilisierungsprogramm aufgelegt:

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  • Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
  • Bayerischer Schutzschirm mit dem Ziel, die Liquidität zu erhalten
  • Die LfA erhält einen Bürgschaftsrahmen von 500 Mio. Euro für Kredite für die normalen Banken; Ausfallbürgschaften werden erhöht.
  • Der gegründete Bayernfonds bietet dem Staat die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen und diese vor einem drohenden Bankrott zu bewahren. Somit kann der Betrieb am Laufen gehalten werden. Nach einer gewissen Zeit kann sich der Staat wieder zurückziehen.
  • Es wird eine Soforthilfe für Betriebe geben, die unmittelbar in Not geraten. Dazu gehören Betriebe aus dem Gastro- und Tourismusbereich, aus dem Handel und auch für alle Kulturschaffenden. Diese Soforthilfen richten sich in allererster Linie an Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern. Zwischen 5.000 und 30.000 Euro können unbürokratisch beantragt werden. Das Antragsformular ist über das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft abrufbar.

Wichtige Telefonnummern:

  • Bayerischen Wirtschaftsministerium: 089 / 2162-2101
  • LfA-Förderberatung: 089 / 2124 - 1000
  • Bürgschaftsbank Bayern: 089 / 545857 – 0

Weiterführende Links:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ und https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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