Reinhaltung der bebauten und unbebauten Grundstücke

10.06.2020
Die im Ortsbereich liegenden Grundstücke – vor allem unbebaute – sind mindestens einmal im Jahr abzumähen, um sie präventiv vor Verwilderung zu schützen.

zugewachsene Bank
zugewachsene Bank

An Gehsteigen, Radwegen und Straßen befindliche Bäume und Sträucher sind so zurückzuschneiden, damit der Autoverkehr nicht behindert wird und Fußgänger sowie Radfahrer ungehindert vorbeifahren können. Es ist zudem darauf zu achten, dass Straßenlaternen und Verkehrsschilder nicht von Bäumen und Büschen überwachsen sind.


Die am Grundstück vorbeiführenden Gehsteige oder Gehwege sowie die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte auf der ganzen Länge des Grundstücks sind auf Kosten der Eigentümer ohne besondere Aufforderung zu reinigen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Verpflichtung, die Straßenrinnen sowie die Gehsteige von Bewuchs durch Unkraut freizuhalten.

Ferner wird darum gebeten, unbebaute Grundstücke vor allem in Baugebieten (sogenannte Baulücken) zu pflegen. Verwahrloste Grundstücke sind nicht nur unschön für das Ortsbild, sondern verursachen durch Unkrautbewuchs am Grundstücksrand bei Gehwegen und Straßen Schäden, die zum Teil zu aufwendigen Straßenreparaturen führen.

Die Stadt Wörth bittet daher die Besitzer von allen Grundstücken, im Rahmen der regelmäßigen Grundstückspflege besonders auf dem Übergang vom Grundstück zur öffentlichen Straßenfläche zu achten, Unkraut und Grasbewuchs am Straßenrand und in der Regenrinne mehrmals jährlich zu beseitigen.

Seitens Stadt Wörth werden regelmäßig individuelle Grundstückskontrollen und bei Erforderlichkeit auch weitere Maßnahmen durchgeführt.

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