15.12.2020
Der Zugang zum Rathaus ist nur noch eingeschränkt möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Behördengänge nur dann vorzunehmen, wenn diese unbedingt erforderlich sind und für dringende Angelegenheiten einen Termin telefonisch zu vereinbaren.
Lockdown bis zum 10. Januar 2021: Grundsatz: Wir bleiben zuhause!
- Verlängerung der bestehenden Maßnahmen
- Ausgangssperre zwischen 21:00 und 05:00 Uhr. Diese gilt nicht für medizinische Notfälle, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Ausübung beruflicher Tätigkeiten, etc.
- Kontaktbeschränkung: max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (Ausnahme Weihnachten: eigener Haushalt plus 4 andere Personen)( Kinder unter 14 jeweils nicht mitgezählt)
- Silvester: Verbot von Ansammlungen und Pyrotechnikverkauf
- Einschränkung für Einzelhandel im nicht täglichen Bedarf
- Schließung der Kitas und Schulen (mit Notbetreuung und Möglichkeit für Eltern, zur Kinderbetreuung bezahlten Urlaub zu nehmen) (Distanzunterricht für Schüler)
- Besondere Schutzmaßnahmen für Gottesdienste, Pflegeheime und mobile Pflegedienste
- Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Selbstständige
- Bitte an Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten
- Schließung von Betrieben zur Körperpflege (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten
- Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt untersagt
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert