Zugang 2-Fach Sporthalle Wörth nach dem 15. BaylfSMV vom 23.11.2021

06.12.2021
In der Sporthalle Wörth gilt ab 24.11.2021 die 2G plus Regel.

Rathaus-Schriftzug

Erklärung 2G+
Genesene, die eine Testung vor Ort vornehmen
Geimpfte, die eine Testung vor Ort vornehmen
Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (Gültigkeit sofort)
Geimpfte, die nach der Grundimmunisierung eine Coronainfektion überstanden haben (Nachweis erforderlich)
(Als Grundimmunisierung gilt auch der Erhalt einer Johnson&Johnson-Impfung + Auffrischung mit MRnA. Gültigkeit der Boosterung hier: nach Ablauf von 14 Tagen)
(15. BayIfSMV §4 Abs. 7 Nr. 4)
Bitte denken Sie daran, dass alle Nachweise nur mit Vorlage des Personalausweises ihre Gültigkeit haben.

Zugang erhalten Geimpfte, Genesene und zusätzlich Getestete.

Ein Testnachweis ist als schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

-         PCR-Tests der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
-         eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde oder
-         eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

zu erbringen.

SchülerInnen gelten, da sie in der Schule umfassend getestet werden, als getestet. Kinder bis zum 6. Geburtstag benötigen keinen Nachweis, ebenso noch nicht eingeschulte Kinder.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske im Eingangsbereich. Weiter gilt die Maskenpflicht in den Umkleiden und Sanitärbereichen und überall dort, wo die Abstandsregel von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.

Nachweise sind zwingend erforderlich!

Die Sportvereine kontrollieren die Einhaltung der 2G plus Regel.

Die 15. BaylfSMV (Bayrische Infektionsmaßnahmenverordnung) wurde am 14.12.2021 auch § 4 (2G plus) ergänzt:

Absatz 7 (Getesteten Personen stehen gleich):
4. Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist.

Das bedeutet, dass Gäste mit einer Auffrischungsimpfung, die vor 14 Tagen erfolgte, als getestet gelten. Diese „geboosterten“ Personen haben daher Zugang zu 2G plus-Einrichtungen und –Veranstaltungen, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.

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