23.08.2019
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Umspannwerk“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Umspannwerks in der Flurabteilung „In dem Röllingsgraben“ an der Gemarkungsgrenze gegen Trennfurt geschaffen werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Wörth a.Main führt für den Entwurf des Bebauungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 6, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 04.10.209. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Wörth a. Main, 23.08.2019
A. Fath
Erster Bürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplans „Umspannwerk“ Begründung
Grünordnungsplan mit Bilanzierung des Eingriffs und Konzept der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Bebauungsplan
„Umspannwerk“
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Umspannwerk“
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bebauungsplan “Umspannwerk“
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert