22.11.2021
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Wörth“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von bis zu fünf Windenergieanlagen im Stadtwald geschaffen werden. Die derzeit geplanten Standorte sind in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan mit „WEA 1“ bis „WEA 5“ dargestellt.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Wörth a.Main führt für den Entwurf des Bebauungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Beteiligungszeitraumes einzusehen.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 30.12. 2021. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung
Bebauungsplan "Windpark Wörth"
Bebauungsplan "Windpark Wörth" - Karte 1 Vorabzug
Bebauungsplan "Windpark Wörth" - Karte 2.1 Umweltbericht
Bebauungsplan "Windpark Wörth" - Karte 2.2 Umweltbericht
Bebauungsplan "Windpark Wörth" - Karte 2.3 Untersuchungsradien und windkraftrelevante Großvögel
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert