Bayerische Corona-Ampel

23.10.2020
zum Artikel ...

Die Bayerische Corona-Ampel zeigt an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 oder den Schwellenwert von 50 überschritten haben. Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/) . Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.


Bei einem Wert über 35 gelten folgende Regeln:

Maximal zehn Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen
Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr


Bei einem Wert über 50 gelten folgende Regeln:

Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr


Bei einem Wert über 100 gelten folgende Regeln:

Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen und Demonstrationen



Es besteht in Zukunft ein Automatismus. Das Ministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite (https://www.stmgp.bayern.de/) die Landkreise bekannt, die den Inzidenzwert von 35 bzw. 50 überschreiten. Sobald und solange ein Landkreis genannt ist, gelten die jeweiligen Maßnahmen der Verordnung. Beginn ist der Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt und die Maßnahmen enden am Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung.

Den aktuellen Inzidenzwert entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Robert Koch Institus oder des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Maßgebend ist der jeweils höhere Wert.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Gemäß der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für 14 Tage in Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sofern sie bei ihrer Einreise keine Aussteigekarten zur Weiterleitung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt ausgefüllt haben. Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg können sich hierfür über die Mailadresse einreise@lra-mil.de beim Gesundheitsamt des Landkreises Miltenberg melden und auch die erforderlichen ärztlichen Zeugnisse für eine Entlassung aus der Quarantäne vorlegen. Über die aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder und Regionen weltweit informiert das RKI auf seiner Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Corona-Testzentrum
Seit Dienstag, 1. September ist das Bayerische Testzentrum im Landkreis Miltenberg an der Helios Klinik Miltenberg, Breitendieler Straße 32, in Betrieb. Im Testzentrum haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Miltenberg – nach vorheriger Terminvereinbarung – die Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. 

>> Corona-Testzentrum – Anmeldung und Verfahrensablauf
Allgemeine Informationen 
Wichtige Antworten zu allen Fragen rund das Corona-Geschehen in Bayern können die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung erhalten. Sie erreichen die Servicestelle täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer  089 122 220.
Die Servicestelle beantwortet die Anliegen gerne auch schriftlich über eine Email an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle. 

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.