20.11.2023
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 18.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Tannenturm“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Tannenturm“ für das Gebiet Mainumfeld am Tannenturm und die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer 25, Anschrift: Luxburgstr. 10, 63939 Wörth a.Main, vom 23.11.2023 bis einschließlich 23.12.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bebauungsplan Sondergebiet "Tannenturm"
Begründung mit Umweltbericht "Sondergebiet Tannenturm"
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Tannenturm“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Tannenturm“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Stellungnahme Landratsamt Miltenberg vom 21.07.2023
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 17.08.2023
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert