Die Kommunalwahlen stehen an!

20.02.2020
Am 15. März 2020 sind Sie als Bürger und Wähler aufgefordert, die Zusammensetzung des Wörther Stadtrates mitzubestimmen und den 1. Bürgermeister der Stadt Wörth a.Main zu wählen. Mit der Kommunalwahl nehmen Sie indirekt Einfluss auf die Entscheidungen und die Weiterentwicklung unserer Stadt Wörth a.Main, deren Stadtratsmitglieder nun wieder für sechs Jahre gewählt werden. Gleiches gilt für den Landkreis Miltenberg, dessen Kreistagsmitglieder sowie der Landrat ebenfalls zur Wahl anstehen.

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A: Allgemeine Informationen

1. Allgemeines
Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Der Wahlraum in dem Sie ihr aktives Wahlrecht ausüben können, ist auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser geht allen Personen zu, die in das amtliche Wählerverzeichnis eingetragen worden sind. Insgesamt haben wir in Wörth a.Main drei Stimmbezirke und drei Briefwahlstimmbezirke. Die Auszählung der Stimmen erfolgt in den Wahlräumen ab 18:00 Uhr.

2. Informationen und Wahlergebnisse im Internet
Sie finden hier auf dieser Seite zu gegebener Zeit die Musterstimmzettel für die vier anstehenden Wahlen. (Bürgermeister, Landrat, Stadtrat und Kreistag). Am Wahlabend gibt es eine Wahlinformation im Rathaus. Selbstverständlich werden die Ergebnisse aber zeitnah im Internet unter unserer Adresse eingestellt. Hier finden Sie auch Links zum Landkreis und zum Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

3. Wahlaufruf
"Wer auf sein Wahlrecht verzichtet, überlässt das Feld anderen." Mit dieser sehr treffenden Aussage rufen wir alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf. Trotzen Sie dem allgemeinen Trend der Wahlmüdigkeit. Nehmen Sie Ihre ureigenste staatsbürgerliche Pflicht ernst. Gehen Sie am Sonntag, dem 15. März 2020 zur Wahl!

B: Informationen zum Wahlrecht

1. Wer darf am 15.03.2020 wählen?
Wahlberechtigt für die Stadtrats-/Kreistagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben also spätestens am 15.03.2002 geboren sind und sich seit mindestens zwei Monaten in einer Gemeinde im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Aufgrund des Brexit-Übergangsgesetzes sind Staatsangehörige Nordirlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien vom Wahlrecht ausgenommen.

2. Werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Wer am Stichtag 09.02.2020 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und in Klingenberg mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird "von Amts wegen" in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält bis zum 23.02.2020 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal gewählt werden kann.

Achtung: Ohne Eintragung in das Wählerverzeichnis kein Stimmrecht!

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Haben Sie eine Wahlbenachrichtigung in Briefform erhalten, sind Sie in dieses Verzeichnis eingetragen. Haben Sie bis spätestens drei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung erhalten, nehmen Sie bitte Verbindung mit der Stadtverwaltung Wörth a.Main, Luxburgstr. 2, 63939 Wörth a.Main, Tel. 09372 / 9893 – 11, -12, -13 (Zimmer 2 und 3) auf.

3. Was ist, wenn ich nach dem 09.02.2020 umziehe?
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 09.02.2020 aus Wörth a.Main weg, so muss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragt werden. Letzter Termin hierfür ist der 23.02.2020.

Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 09.02.2020 nach Wörth a.Main, so wird sie auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Erfolgt ein Umzug innerhalb von Wörth a.Main, so bleibt sie in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den sie am Stichtag, 09.02.2020 gemeldet war.

4. Wie wird gewählt?
Für einige Wähler (Jungwähler) ist die Kommunalwahl 2020 die erste Möglichkeit das Wahlrecht auszuüben. Aber auch für die älteren Wähler sei etwas Nachhilfe in Sachen Wahlausübung erlaubt. Immerhin finden die Kommunalwahlen nicht jedes Jahr statt und wie schnell hat man Gewusstes wieder vergessen. Die nachstehenden Infos zeigen die Möglichkeiten auf, die sich dem Wähler bzw. der Wählerin bei den Kommunalwahlen 2020 bieten.

Bei der Stadtratswahl können 16 Stimmen, bei der Kreistagswahl 60 Stimmen vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit zu Kumulieren und zu Panaschieren oder ein Listenkreuz zu machen:

Listenkreuz:
Die Wählerin und der Wähler hat auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag unverändert anzunehmen (Listenwahl/Listenkreuz ganz oben auf der Liste) oder die Stimmen einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern (Personenwahl) zu geben. Bei der Listenwahl erhält jeder einzelne Bewerber des betreffenden Wahlvorschlages eine Stimme, bei Mehrfachnennung bis zu drei.

Kumulieren (Häufeln):
Die Wählerin oder der Wähler kann Bewerberinnen bzw. Bewerbern bis zu drei Stimmen geben. Die höchstzulässige Gesamtzahl der Stimmen darf jedoch in keinem Fall überschritten werden, da der Stimmzettel ansonsten ungültig wäre.

Panaschieren (Wechseln):
Von Panaschieren wird gesprochen, wenn der Wähler seine Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt. Auch dabei ist zu beachten, dass die höchstzulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden darf.

Was nicht erlaubt ist!

Wo es viele Möglichkeiten gibt, kann auch vieles falsch gemacht werden. Das Gesetz sieht hier einige Heilungsvorschriften vor. Die nachstehenden Fehler führen aber auf jeden Fall zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

- Wenn auf mehreren Listen verteilt mehr als 16 Einzelstimmen (Stadtrat) bzw. 60 Einzelstimmen (Kreistag) vergeben wurden, ist der Stimmzettel ungültig!

- Auch wenn mehr als eine Liste angekreuzt wurde ohne Personenstimmen zu vergeben, heißt das Urteil: ungültig!

Bei der Bürgermeister- und Landratswahl hat jeder Wähler eine Stimme.

5. Musterstimmzettel
- Bürgermeister
- Landrat
- Stadtrat
- Kreistag

6. Wann und wo wird gewählt?
Alle Wahllokale werden am 15. März 2020 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein.

In Wörth a.Main gibt es sechs Wahllokale:
- Wahllokal 1 in der Volksschule, Landstr. 50, 63939 Wörth am Main, barrierefrei.
- Wahllokal 2 in der Kindertagesstätte „Rasselbande“, Pfarrer-Adam-Haus-Str. 6 C, 63939 Wörth am Main, barrierefrei
- Wahllokal 3 in der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“, Triebstr. 8, 63939 Wörth am Main barrierefrei.

Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist das für Sie vorgesehene Wahllokal ersichtlich.

Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Nur wenn es Wahlberechtigten aus besonderen Gründen nicht möglich ist, das Wahllokal aufzusuchen, können sie ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Die notwendigen Unterlagen dafür müssen rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt (Rathaus Zimmer 2 und 3) angefordert werden. Auch per E-Mail können die Briefwahlunterlagen wieder beantragt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig

7. Briefwahl
Natürlich gibt es auch bei der Kommunalwahl 2020 die Möglichkeit zur Briefwahl. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb Wörths aufhalten, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Gleiches gilt auch, wenn jemand erkrankt ist und daher das Wahllokal nicht direkt aufsuchen kann. Die vom Wahlamt auszustellenden Unterlagen zur Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten zugestellt. In Ausnahmefällen können sie bevollmächtigten Personen mitgegeben werden.

Ab Freitag, den 13.03.2020 ist die Beantragung der Briefwahl nur noch im Rathaus mittels vollständig ausgefülltem und unterschriebenen Wahlschein per Selbstabholung möglich!

Verzögerung Versand Briefwahlunterlagen

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich in KW 9 (ab dem 24.02.2020) beginnen, da laut Mitteilung des Landratsamtes die Stimmzettel für die Landrats- und Kreistagswahl erst ab dem 20.02.2020 ausgegeben werden können.

Natürlich können die Briefwahlunterlagen aber bereits jetzt schon beantragt werden.

8. Wer steht für weitere Fragen zur Verfügung?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Wahlen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Karin Schirmeister
Zimmer 2
09372 / 989313
Karin.Schirmeister@woerth-am-main.de

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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