Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

20.08.2019
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 01. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Haus- und Grundbesitzer müssen seit 01. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat finanziell entlastet werden.

Hierfür hat der Freistaat einen Härtefallfonds mit einmalig 50 Millionen Euro eingerichtet.
Über die Verteilung der Mittel für solle Härtefälle entscheidet eine eigens vom Freistaat eingerichtete Kommission.

Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenbaumaßnahmen sind, sofern
·         der Bescheid zwischen dem 01. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
·         eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
·         der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und
·         der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt.

Die Zahlungspflicht kann auch statt aus einem Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheid aus einer sog. Ablösevereinbarung über die Straßenausbaubeiträge resultieren.

Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum 01. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich.

Anträge und Informationen finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de

Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen sind direkt schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission zu richten.

per Post an:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg

oder digital an:
harteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de

Da die Zuständigkeit bei der Härtefallkommission liegt, weist die Stadt Wörth a.Main darauf hin, dass es in der eigenen Verantwortung der betroffenen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler liegt, sich um Antragstellung, Informations- und Unterlagenbeschaffung zu kümmern.

Für Fragen steht Frau Hock, Tel.: 09372/9893-36, zur Verfügung.

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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