23.02.2023
Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 3 Frauen und Männer für das Amt des Schöffen und mind. 2 Personen (eine weibliche und eine männliche Person) für das Amt des Jugendschöffen, die am Amtsgericht Obernburg a.Main und Landgericht Aschaffenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus beruflicher Erfahrung rekrutieren.
Schöffen müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn der Angeklagte auf Grund seines Aussehens oder Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat dem Schöffen zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung in den Medien bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Die Verantwortung findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Jedes Urteil, das gesprochen wird haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Schöffen brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Sie haben auch Rechtsfragen mit zu entscheiden, allerdings nicht in der rechtswissenschaftlichen Systematik, sondern mit den Mitteln des billig und gerecht Denkenden. Ob z.B. eine bestimmte Nötigungshandlung verwerflich (und damit rechtswidrig) ist, ob die Begehung einer bestimmten Straftat ein besonders schwerer oder ein minder schwerer Fall ist oder ob der Angeklagte eine so schwere Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss, hat der Schöffe aus seiner Laiensicht zu beantworten.
Dazu bedarf es ebenso der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen den von ihnen gefundenen Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne querulatorisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu machen, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.03.2023 bei der Stadtverwaltung Wörth a.Main bewerben.
Ihre Ansprechpartner sind: Frau Schirmeister (Tel. 9893-13) oder Herr Englert (Tel. 9893-22); Mail: postmaster@woerth-am-main.de
Ihnen wird dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind.
Weitere Informationen für Schöffenamt finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bekanntmachungen und Formulare
Schöffen:
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration (Schöffenbekanntmachung)
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023
Jugendschöffen:
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration (Jugendschöffenbekanntmachung)
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023
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