07.02.2020
Sitzung des Beschwerdeausschusses zur Kommunalwahl 2020
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 13. Februar 2020, 18:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem Vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeaus-schusses zu übermitteln (§ 48 Abs. 2 GLKrWO).
Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss am
Montag, den 17.Februar 2020, 14:00 Uhr
bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Großen Sitzungssaal zusammentreffen.
Die Sitzung ist öffentlich.
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