15.10.2020
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Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Geschädigten und Beschuldigten einer Straftat (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung u. A.) die Möglichkeit, mit Hilfe einer neutralen Vermittlerin den Konflikt außergerichtlich zu regeln und den verursachten Schaden wieder auszugleichen.
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und an Erwachsene, an Beteiligte von Konflikten, die sich vor der Tat nicht kannten, sowie an Beteiligte, die in engem Kontakt zueinander stehen (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Mitschüler, Arbeitskollegen...)
Jeder hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Täter-Opfer-Ausgleich (StGB § 46a) und kann sich beim Verein „Hilfe zur Selbsthilfe e.V." melden oder sein Interesse bei der Polizei kundtun.
Da ein direkter, persönlicher Kontakt mit dem/den Konfliktbeteiligten stattfindet, können Gefühle wie Angst, Wut, Ärger geäußert und somit auch besser verarbeitet werden. Der Beschuldigte wird mit der Tat und deren Folgen konfrontiert und hat die Möglichkeit, Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen. Der Geschädigte erfährt den Ursprung des Konflikts und kann Einfluss auf die Wiedergutmachung nehmen. Die Wiedergutmachung/ Ausgleich kann von einer Entschuldigung, über gemeinnützige Arbeit, eine Spende, bis hin zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen reichen. Der Ausgleich wird von den Konfliktbeteiligten „ausgehandelt" und soll von beiden Seiten getragen werden (win-win-Lösung). Die allparteiliche Vermittlerin unterstützt beide Seiten dabei. Die Vermittlung ist für die Beteiligten kostenfrei.
Betroffene können sich auch an den Verein wenden, bevor eine Anzeige erstattet wird.
Zur Beantwortung weiterer Fragen oder zum Besprechen Ihres speziellen Falles stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Vereins „Hilfe zur Selbsthilfe • e.V." gerne zur Verfügung. Tel: 06021-29135, www.Hilfe-zur-Selbsthilfe-ab.de
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