11.10.2023
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schloßquartier“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Fortentwicklung des früheren Betriebsgeländes der Fa. SAF (Landstraße 23 A) geschaffen werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
In seiner Sitzung am 20.09.2023 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.
Die Stadt Wörth a.Main führt für den Entwurf des Bebauungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 10.11. 2023. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Bebauungsplan "Schlossquartier" Stadt Wörth a.Main
Begründung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schlossquartier" Stadt Wört a.Main
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung "Schlossquartier" Stadt Wörth a. Main
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