Änderung des Flächennutzungsplanes "Vorrangfläche Windpark Wörth" - Öffentliche Auslegung

06.06.2023
Der Stadtrat hat am 15.03.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer „Vorrangfläche Windpark Wörth“ beschlossen.

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Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 12.06. - 13.07.2023 im Rathaus der Stadt Wörth a.Main (Luxburgstraße 10, 63939 Wörth a.Main), Zimmer 25, während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 - 12.00, Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr, Mittwoch 13.30 - 18.00 Uhr) öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geben wir hiervon Kenntnis. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Wörth a.Main Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind dann durch den Stadtrat zu prüfen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlußfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Dokumentliste

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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